Leistung
Für jeden das Richtige
Antragstellung Hauptantrag
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Original-Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung) aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BG)
- Lückenloser Lebenslauf aller BG-Mitglieder ab 15 Jahre
- Mietvertrag/Mietbescheinigung
- Einkommens-/Vermögensnachweise
Für die erstmalige Beantragung beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Startseite!
Bei der persönlichen Vorsprache wird geklärt, ob ein Leistungsanspruch auf Bürgergeld besteht.
Durch die Eingangszone werden alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aufgenommen.
Anschließend wird ein Termin im Bereich Markt und Integration vereinbart. Es erfolgt die Ausgabe der Antragsunterlagen und ein Termin in der Leistungsabteilung zur Abgabe Ihrer Unterlagen.
Beachten Sie: Eine Antragstellung für einen Hauptantrag ist grundsätzlich max. 5 Wochen in die Zukunft möglich
Antragstellung Weiterbewilligungsantrag
- Nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums erfolgt in der Regel ca. 8 Wochen vorher automatisch die Zusendung des Weiterbewilligungsantrags.
- Sollte Ihnen dieser nicht per Post zugehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerin im Jobcenter.
- Nach Erhalt legen Sie ihren Antrag bitte zeitnah im Jobcenter vor.
- Sollten in der Zwischenzeit Änderungen eingetreten sein, teilen Sie diese bitte mit.
Ihren Weiterbewilligungsantrag können Sie auch online stellen über jobcenter.digital. Ihre Zugangsdaten erhalten von Ihrem Jobcenter vor Ort.
Beachten Sie: Ein lückenloser Bezug von Bürgergeld liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte denken Sie daran, Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen!
Bürgergeld
Regelleistung
Der Regelbedarf ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert. Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und auch Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig eintretenden Anschaffungen
(z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte…).
Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.
Kosten der Unterkunft
Soweit die Bedarfe für Unterkunft und Heizung angemessen sind, werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Die Angemessenheit ergibt sich aus den, seitens der Stadt Hof festgelegten Mietobergrenzen.
Heizkosten werden abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt berechnet.
ZU DEN AKTUELLEN MIETOBERGRENZEN
Beachten Sie: Vor einem geplanten Umzug ist rechtzeitig vorher eine Genehmigung einzuholen.
Mehrbedarfe
Diese individuellen Bedarfe ergänzen den monatlichen pauschalen Wert des Regelbedarfs.
Mehrbedarfe werden u.a. gewährt für:
- werdende Mütter
- Alleinerziehende
- Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen
- Dezentrale Warmwassererzeugung
Einmalige Leistungen
Zu den einmaligen Leistungen zählen:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
- Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
Eine Bewilligung dieser Leistungen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Diese Leistungen sind gesondert bei Ihrem Jobcenter Hof Stadt zu beantragen.
Krankenversicherung
Mit der Bewilligung von Bürgergeld werden Sie in der Regel Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse. Bei einer privaten Krankenversicherung ist der Basistarif zu wählen. Die Kosten hierfür übernimmt das Jobcenter.
Einkommen
Zum Einkommen zählen z.B.:
- Löhne und Gehälter aus Erwerbstätigkeit
- Einnahmen aus Selbständigkeit
- Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
- Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Übergangsgeld
- Kindergeld
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
- Renten (z. Bsp. Halbwaisenrente, Witwenrente, …)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Bafög und Ausbildungsgeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Einmalige Einnahmen (z.B. Erbschaften, Abfindungen, Weihnachtsgeld, Steuerrückerstattungen, …)
Sämtliche Einnahmen in Geld zählen als Einkommen.
Beachten Sie: Jegliches Einkommen ist dem Jobcenter sofort mitzuteilen.
Vom Einkommen abzusetzen sind u. a.:
- Freibeträge bei Erwerbseinkommen
- darauf entfallende Steuern (z. Bsp. Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer)
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen (z. Bsp. Kfz-Haftpflicht)
- Beiträge für staatliche Altersvorsorge (Riester-Rente)
- Notwendige Ausgaben (z. Bsp. Werbungskosten, Aufwendung für gesetzliche Unterhaltspflichten, …)
Je nach Einkommensart und Einkommenshöhe werden verschiedene Absetzungs- und Freibeträge, sowie Ausgaben vom Einkommen abgezogen.
Nicht als Einkommen gelten z. Bsp.:
- Bayerisches Familiengeld
- Blindengeld und Gehörlosengeld
- Pflegegeld für Angehörige
- Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
- Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Schmerzensgeld
INFORMATIONEN ZUM BÜRGERGELD - VORAUSSETZUNGEN, EINKOMMEN UND VERMÖGEN
Vermögen
Wie wirken sich Einkommen und Vermögen aus?
Nur hilfebedürftige Personen erhalten Grundsicherungsleistungen. Sie müssen zuerst eigene Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Zu diesen Mitteln gehören Einkommen und Vermögen.
Was stellt Vermögen dar?
Zum Vermögen zählt alles, was Sie und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft besitzen und in Geld messbar ist, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören u.a.:
- Bargeld, Bank-/Bausparguthaben, Schecks, Kryptowährungen
- Wertpapiere, wie z.B. Aktien/- und Fondsanteile, Lebens- bzw. Rentenversicherungen
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
- Wertgegenstände
- Kraftfahrzeuge
- Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre
Das Vermögen muss auch verwertbar sein.
Verwertbar ist Vermögen, wenn Sie es für den Lebensunterhalt verwenden bzw. nutzbar machen, und darüber frei verfügen können.
Geschützte Werte:
Verschiedene Werte gelten als geschützt und werden nicht als Vermögen berücksichtigt, müssen jedoch gegenüber dem Jobcenter angezeigt werden:
- Die selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe
- Ein angemessener Hausrat
- Für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen geltender Freibeträge
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft
Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.
- ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
- Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 Euro pro Monat oder maximal 180 Euro pro Jahr
- Schulbedarf in Form eines Zuschusses von insgesamt 154,50 Euro pro Schuljahr
Formulare, mit denen Sie den Bedarf auf Leistungen für Bildung und Teilhabe geltend machen können, erhalten Sie hier:
TEILHABE KULTURELLES LEBENKLASSENFAHRTLERNFÖRDERUNGBESTÄTIGUNG SCHULEMITTAGSVERPFLEGUNG
oder im Kundenbüro des Jobcenters Hof Stadt.
Weitere externe Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets:
Die Zuständigkeit für Leistungen zur Schülerbeförderung obliegt dem
Fachbereich Schulen und Sport
Klosterstr. 3
95028 Hof